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Verwaltungsvorlage (Bezirksbezogene Haushaltsmittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2021)

                                    
                                        Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer

Fachbereich

765/21/1 -

20

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Beschlussform

Bezirksvertretung Süd

07.10.2021

beschließend

Betreff
Bezirksbezogene Haushaltsmittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2021
Beschlussentwurf
Gemäß § 1 Absatz 2 p) der Bezirkssatzung vom 19.07.2019 wird der Verwendungszweck der
Haushaltsmittel, die der Rat der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt hat, wie folgt festgelegt:

Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum

FBLeitung
mit
Datum

Mitzeichnung
FB:
mit Datum

FachGBL

GB
II

GB
III

GB
IV

GB
V

GB
VI

mit
Datum

mit
Datum

mit
Datum

mit
Datum

mit
Datum

mit
Datum

Oberbürgermeister

Weiter
an
Büro
OB

Drucksache 765/21/1 -

Seite - 2 -

Begründung
Gemäß § 1 Absatz 2 p) der Bezirkssatzung vom 19.07.2019 bzw. § 37 Absatz 3 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Haushaltsmittel, die vom Rat für die
Bezirksvertretungen bereitgestellt worden sind.
Mit Beschluss vom 06.05.2021 hat der Rat der Stadt Krefeld jeder Bezirksvertretung für das Haushaltsjahr 2021 Mittel in Höhe von 8.960 Euro zur eigenen Entscheidung zur Verfügung gestellt.

Drucksache 765/21/1 -

Seite - 3 -

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Vorlage-Nr.

765/21 -

1.

Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:

☒

Keine unmittelbaren Auswirkungen

☐

Einmalige Auswirkungen

☐

Dauerhafte Auswirkungen

Innenauftrag:

P

Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.

☐

Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2021 berücksichtigt.
Ja

☐

Nein

3.1 Konsumtiv
☐

Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen

0 Euro

Abzüglich Erträge

0 Euro

Saldo

0 Euro

☐

Dauerhafte Auswirkungen

☐

Dauerhafte Auswirkungen

3.2 Investiv
☐

Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen

0 Euro

Abzüglich Einzahlungen

0 Euro

Saldo

0 Euro

Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: