Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
765/21/1 -
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Bezirksvertretung Süd
07.10.2021
beschließend
Betreff
Bezirksbezogene Haushaltsmittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2021
Beschlussentwurf
Gemäß § 1 Absatz 2 p) der Bezirkssatzung vom 19.07.2019 wird der Verwendungszweck der
Haushaltsmittel, die der Rat der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt hat, wie folgt festgelegt:
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
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an
Büro
OB
Drucksache 765/21/1 -
Seite - 2 -
Begründung
Gemäß § 1 Absatz 2 p) der Bezirkssatzung vom 19.07.2019 bzw. § 37 Absatz 3 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Haushaltsmittel, die vom Rat für die
Bezirksvertretungen bereitgestellt worden sind.
Mit Beschluss vom 06.05.2021 hat der Rat der Stadt Krefeld jeder Bezirksvertretung für das Haushaltsjahr 2021 Mittel in Höhe von 8.960 Euro zur eigenen Entscheidung zur Verfügung gestellt.
Drucksache 765/21/1 -
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
765/21 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
☒
Keine unmittelbaren Auswirkungen
☐
Einmalige Auswirkungen
☐
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
☐
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2021 berücksichtigt.
Ja
☐
Nein
3.1 Konsumtiv
☐
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
☐
Dauerhafte Auswirkungen
☐
Dauerhafte Auswirkungen
3.2 Investiv
☐
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: