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Verwaltungsvorlage (Mitwirkung an der Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung)

                                    
                                        Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer

Fachbereich

2040/21 -

20

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Beschlussform

Bezirksvertretung Süd

07.10.2021

zur Kenntnis

Betreff
Mitwirkung an der Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung
Beschlussentwurf
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird – soweit es sich um Haushaltsansätze handelt, die den Bezirk und die Aufgaben der Bezirksvertretung betreffen – zur
Kenntnis genommen.

Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum

FBLeitung
mit
Datum

Mitzeichnung
FB:
mit Datum

FachGBL

GB
II

GB
III

GB
IV

GB
V

GB
VI

mit
Datum

mit
Datum

mit
Datum

mit
Datum

mit
Datum

mit
Datum

Oberbürgermeister

Weiter
an
Büro
OB

Drucksache 2040/21 -

Seite - 2 -

Begründung
Gemäß § 37 Absatz 4 GO NRW in Verbindung mit § 2 Absatz 2 a) der Bezirkssatzung vom
19.07.2019 wirken die Bezirksvertretungen an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Sie
beraten über alle Haushaltspositionen, die sich auf ihren Bezirk und ihre Aufgaben auswirken, soweit keine Entscheidungskompetenz über die Verwendung von Haushaltsmitteln, die vom Rat der
Bezirksvertretung bereitgestellt worden sind, gegeben ist. Die Bezirksvertretungen können hierzu
Vorschläge machen und Anregungen geben.
Die den Bezirk und die Aufgaben der Bezirksvertretung betreffenden Veranschlagungen sind in der
Anlage in drei Teilbereichen dargestellt:
a) Ansätze im Ergebnisplan
b) Ansätze im investiven Finanzplan für alle Stadtbezirke
c) Ansätze im investiven Finanzplan nur für den jeweiligen Stadtbezirk
Die Mitwirkung betrifft die bezirksbezogenen Maßnahmen, die in der Anlage aufgeführt sind, nicht
aber Maßnahmen mit bezirksübergreifender Bedeutung, auch wenn diese im Bezirk liegen (z. B.
die Hauptfeuerwache im Stadtbezirk Süd). Zu den Maßnahmen mit bezirksübergreifender Bedeutung zählen z. B. auch weiterführende Schulen oder Landes- und Bundestraßen, so dass entsprechende Maßnahmen nicht Bestandteil der Unterlagen und somit auch nicht der Beratungen sind.
Zu Beginn der Beratungen können Verständnisfragen zur Verwaltungsvorlage gestellt werden.
Diese werden soweit möglich von einem Vertreter des FB 20 – Finanzsteuerung und Beteiligungsmanagement – beantwortet.
Sodann werden die ggf. vorliegenden schriftlichen und mündlichen Anträge beraten und zur Abstimmung gestellt.
Abschließend nimmt die Bezirksvertretung die Verwaltungsvorlage ergänzt um die beschlossenen
Vorschläge und Anregungen zur Kenntnis.
Die Ergebnisse aus den Bezirksvertretungen werden dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen
und Liegenschaften zur Kenntnis gegeben. In seiner Funktion als vorberatendes Gremium für die
Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat der Stadt Krefeld kann dieser Vorschläge
und Anregungen der Bezirksvertretungen bei Bedarf aufgreifen und beschließen.
Abschließend erfolgt im Rat eine Beratung und Kenntnisnahme der Ergebnisse aus den Bezirksvertretungen vor Beschluss der Haushaltssatzung.
Anlage(n):
(1) Bezirksbezogene Ansätze Süd

Drucksache 2040/21 -

Seite - 3 -

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Vorlage-Nr.

2040/21 -

1.

Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:

☒

Keine unmittelbaren Auswirkungen

☐

Einmalige Auswirkungen

☐

Dauerhafte Auswirkungen

Innenauftrag:

P

Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.

☐

Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2021 berücksichtigt.
Ja

☐

Nein

3.1 Konsumtiv
☐

Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen

0 Euro

Abzüglich Erträge

0 Euro

Saldo

0 Euro

☐

Dauerhafte Auswirkungen

☐

Dauerhafte Auswirkungen

3.2 Investiv
☐

Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen

0 Euro

Abzüglich Einzahlungen

0 Euro

Saldo

0 Euro

Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: